Allgemeine Geschäftsbedingungen

KERNKOMM, Baumgartner Training und Kommunikation

 

1. Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Baumgartner Training und Kommunikation, vertreten durch Viktor Baumgartner (im folgenden auch Veranstalter genannt) mit Vertragspartnern.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht in Textform Widerspruch erhebt.

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1   Der Veranstalter bietet Vertragspartnern Beratungs-Dienstleistungen im Sinne von Trainings, Coachings, Seminaren, Workshops, Persönlichkeitsarchitekturen und Referaten an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung der Leistungen wird von dem Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz bzw. im Rahmen von individuellen Angeboten bekannt gegeben bzw. vereinbart.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1   Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung eines konkreten Angebots per Brief, elektronischer Post oder durch mündliche Absprache.

3.2   Die Annahme des Angebotes/Bestätigung ist verbindlich. Die Annahme erfolgt immer schriftlich (in elektronischer Form) oder in einzelnen Fällen ausdrücklich mündlich.

3.3   Ein Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter nur, wenn es wichtige Gründe gibt, oder wegen Krankheit oder höherer Gewalt. Etwaige bezahlte oder zu zahlende Gebühren werden unverzüglich storniert oder zurückerstattet oder die Veranstaltung im gegenseitigen Einvernehmen auf einen anderen Termin verschoben.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Investition für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem individuellen angenommenen Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Vertragspartner hat per Banküberweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3   Sämtliche Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4   Barauslagen und besondere Kosten oder Spesen, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Diese werden jeweils im Voraus klar kommuniziert bzw. im Angebot ausgewiesen.

4.5   Sämtliche Angaben in Angeboten des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

 

5. Leistungsumfang, nicht in Anspruch genommenen Leistungen und Annullation

 

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2   Werden einzelne Leistungen kurzfristig nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch den gesamten angenommenen Leistungsumfang in Rechnung zu stellen.

5.3.  Annullations-Bestimmungen:

Nach dem Zustandekommen einer Beratungs-Vereinbarung (Annahme des Angebotes und Terminfindung) ist der Vertrag verbindlich.

Bei Annullation nach diesem Zeitpunkt wird der vereinbarte Betrag (als % des vollen Leistungsumfangs) wie folgt in Rechnung gestellt:

Bis 22 Tage vor Beginn der Veranstaltung Storno kostenfrei

Ab 21 bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 40 % des Betrages

Ab 13 bis 4 Tage vor Beginn der Veranstaltung 60 % des Betrages

Ab 3 bis einen Tag vor der Veranstaltung 100 % des Betrages

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

6.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

7. Verschwiegenheitspflicht/Vertraulichkeit

 

7.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch
nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Baumgartner Training und Kommunikation  misst der Einhaltung des geltenden Persönlichkeits- und Datenschutzes höchste Priorität ein. Nach Beendigung des Seminars werden alle zwecks Videoanalyse aufgezeichneten Daten gelöscht. Auch Mitschriften, Unterlagen und Protokolle werden spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung gelöscht, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gewünscht wird. Darüber hinaus können ausdrücklich weitere Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen werden.

 

8. Haftung

 

8.1   Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

9. Sonstige Bestimmungen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Annahme eines Angebotes von Baumgartner Training & Kommunikation zur Anwendung.

 

10 . Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Gerichtsstand ist Zürich. Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar.

Stand Juni 2018